Auslegung des Bebauungsplanes

Die Auslegung der Unterlagen des Bebauungsplanes für das verkleinerte Gewerbegebiet Karweidach wird vom 10.03.2021 bis zum 12.04.2021 stattfinden.

Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Dies ist auf der Webseite der Gemeinde bereits angekündigt. Dort steht vorab der Bekanntmachungstext. Die eigentlichen Unterlagen werden erst ab 10.3. einsehbar sein.

Die Planungen laufen weiter

Die Große Planung ist vom Tisch, statt 60 000 qm werden nun 54 000 qm verplant. Für mich ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt jedoch ein Gewerbegebiet in einem Naherholungsgebiet im Wald, das wichtig und erhaltenswert für Einheimische und Gäste ist, unbestreitbar! Der Wert dieses Waldes als Kapital für den Tourismus ist nicht zu beziffern.

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Karweidach – Erste Auslegung

Am Donnerstag, den 21.1. werden in der Gemeinderatssitzung die neuen Auslegungsunterlagen für die verkleinerte Planung des Gewerbegebietes Karweidach vorgestellt. Ziel ist, dass der Gemeinderat die Auslegung für den Februar/März Zeitraum beschließt.

Soweit uns vorab bekannt ist, wurde die im November vorgestellte Planung (siehe die Westgrenze der orangen Linie) nicht zuletzt auf Vorschlag der Bürgerinitiative so verändert, dass der Auwald nicht mehr betroffen ist. Das Bild gibt noch die ursprünglich geplante Linie wieder, da wir den genauen Verlauf noch nicht kennen!

Zur Sitzung sind – wie derzeit immer – nur 30 Personen als Zuschauer zugelassen. Mehr Information zur Tagesordnung gibt es im Ratsinformationssystem.

Karweidach – Erste Grobplanung

Gestern, am 18.11.2020 wurde im Gemeinderat eine erste Grobplanung für das Gewerbegebiet Karweidach vorgestellt und diskutiert. Wie schon im Frühjahr vom Gemeinderat beschlossen, wird die ursprüngliche Planung, die eine weitere Rodung von Auwald beinhaltet hätte, durch einen verkleinerten Umgriff ersetzt. Damit entfällt die weitere Rodung von ca. 18 000 m2 Auwald. Hier war der neu gewählte Gemeinderat den kritischen Einwänden der Bürger und uns als Bürgerinitiative entgegengekommen. Um die so entfallene Gewerbefläche zu kompensieren, wurde das existierende Tennisareal in die Betrachtungen mit einbezogen.

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Große Lösung vom Tisch

Am 21.7. hat der Oberstdorfer Gemeinderat nach kontroverser Diskussion mit 12:6 Stimmen die bisherigen Planungen für das Gewerbegebiet Karweidach gestoppt und eine Planung für eine kleinere Lösung an die Verwaltung in Auftrag gegeben.

Dazu gibt es auch einen Beitrag der Abendschau des BR, der die Entscheidung und die Beweggründe der einzelnen Gruppierungen gut darstellt.

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Thema Karweidach wieder im Gemeinderat

Am 21.7.2020 um 19:30 wird das Thema Gewerbegebiet Karweidach als Tagesordnungspunkt 3  im Gemeinderat weiter behandelt.

Mehr Information dazu in der offiziellen Einladung.

Es werden zwei Anträge behandelt werden: die Weiterführung der bisherigen Planung. Wird diese abgelehnt, wird im zweiten Schritt eine reduzierte Planung (sog. kleine Lösung) zur Abstimmung gestellt.

Die sogenannte „Kleine Lösung“

Seit einiger Zeit läuft die Diskussion, wie zum Thema Gewerbegebiet Karweidach weiter zu verfahren ist. Im Artikel „Große oder kleine Lösung fürs Karweidach“ im Lokalteil des Allgäuer Anzeigeblattes vom 9. Juli 2020 sind die verschiedenen Sichtweisen dargestellt.

Freie Wähler und SPD votieren weiterhin für die große Lösung (blauer Rahmen) und damit Waldvernichtung im großen Stil. Die anderen Fraktionen (im Wahlbündnis G5 zusammengefaßt) bringen nun eine sogenannte „Kleine Lösung“ ins Spiel (gelb umrahmt).

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Übergabe der Petition

(Bild von Andreas Breitling auf Pixabay)
Über die Petition „Stoppt das Gewerbegebiet Karweidach – Rettet das Rubinger Wäldchen“ haben wir vom 30.9.2019 bis 30.6.2020 – also in 9 Monaten 1786 Unterschriften gesammelt, davon 583 aus Oberstdorf. Gerade bei dieser Petition sind aber auch die Unterschriften relevant, die nicht direkt aus dem Ort kommen. Gäste, die unsere Region regelmäßig besuchen, haben ein Mitspracherecht, da sie ja von den touristischen Auswirkungen des Projekts betroffen sind.

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