1 – Gebäudehöhe und Sichtschutz

Wie angekündigt, bringen wir jetzt in lockerer Folge eine Beurteilung verschiedener Aspekte des Bebauungsplans  von 2020 (2. Auslegung).

Zur Geschichte des Vorhabens: Die Gemeinde hat in den letzten zwei Jahren die während der 1. Auslegung des Bebauungsplans eingegangenen Einwände beurteilt und teilweise  Änderungen durchgeführt.  Diese wurden am 12.12.2019 dem Gemeinderat in einer Sondersitzung vorgelegt und von diesem pauschal abgenickt. Eine Diskussion zu den einzelnen Punkten gab es nicht.

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den Themen Gebäudehöhe und Sichtschutz.

Zu beachten: die bildliche Darstellung eines Geländeschnitts durch das Gewerbegebiet ist im Dokument ‚Schemaschnitt‘ zu finden. Die Gemeinde hat uns das Recht, Bilder zu übernehmen, nicht erteilt.

Unsere Einschätzung haben wir kursiv gesetzt. Zitate sind in Doppelhochkomma „“ gesetzt.

Gebäudehöhe

Im Bebauungsplan von 2017 waren die Gebäudehöhen mit maximal 16,5 m angegeben. Dies wurde im Bebauungsplan 2020 auf 12,5 m vermindert.

Die Gebäudehöhenreduktion ist mit 25 % aus unserer Sicht immer noch ungenügend, da es auf die Gesamtwirkung des Gewerbegebietes im Wald ankommt. Auch ist zu bedenken,  dass diese Höhe immer noch einem 5-stöckigen Wohngebäude entspricht. Für ein touristisches Naherholungsgebiet ist dies deutlich zu hoch.

Satzung: „Untergeordnete technische Bauteile (z. B. Klimaanlagen, Abluftanlagen, etc.) dürfen die festgesetzte max. Gesamthöhe (GH) bis zu max. 4,0 m mit insgesamt Fläche von 20 m² überschreiten.“

Zu den 12,5 m kommen weiterhin die 4 m hohen Aufbauten. Damit sind optisch 16,5 m maximal zu erwarten.

Beschlussvorlage der Gemeinde (Sitzung vom 12.12.2019): Für eine bessere „Eingrünung“ des Gebietes könnte die Randbebauung in der Höhe reduziert werden. In einem Randstreifen von ca. 8 m könnte die max. Gebäudehöhe auf ca. 7,5 m begrenzt werden.

Umweltbericht: „Insbesondere in den Randbereichen wurde durch Abstufung der Gesamthöhe der Gebäude dem Schutzgut Landschaftsbild Rechnung getragen.“

Diese Einschätzung teilen wir nicht, da der Sichteindruck  schon nach kurzer Entfernung durch das höhere Gebäude bestimmt wird. Lediglich die  Entfernung erhöht sich  um 8 m, was aber nur bei kurzem Sichtabstand erkennbare Auswirkung hat.

Sichtschutz

Um die Bauten herum wird ein Bereich von 10 bis 16 m mit ‚Waldumbau / Versickerungsflächen‘ bezeichnet. Hier werden Bäume und Büsche gepflanzt, die von innen nach außen in der Höhe zunehmen. Dies wird als Sichtschutz gesehen. An anderer Stelle wird davon gesprochen, dass die Baumabstandsgrenze 30 m beträgt.

Zumindest in der Zeichnung ist dieser Bereich mit Laubbäumen versehen. Damit ist klar, dass in einem großen Teil des Jahres kein Sichtschutz gegeben ist, da die Bäume in dieser Zeit unbelaubt sind. Das Gewerbegebiet ist dann von außen in voller Schönheit sichtbar.

Es wird zudem einige Jahrzehnte dauern, bis auch im Sommer der Sichtschutz gegeben ist, da Laubbäume langsam wachsen.

Die heute vorhandenen Bäume insbesondere auf der Ostseite können nicht als Sichtschutz dienen, da dort überwiegend Eschen stehen, die bereits stark geschädigt sind.

Fazit

Die im Bebauungsplan 2020 vorgesehenen Maßnahmen lösen die grundsätzlichen Probleme der immer noch hohen Gebäude im Wald nicht. Der Sichtschutz ist zudem die meiste Zeit des Jahres wirkungslos.

Damit ist das Landschaftsbild der überwiegend touristischen Umgebung nachhaltig geschädigt.  Östlich befindet sich ein Campingplatz, der deutlich Einbußen hinnehmen muß. Von den Wanderwegen aus, die um das Gewerbegebiet herum führen, wird man das Gewerbegebiet fast das ganze Jahr über sehen.

Falls Ihnen weitere Aspekte zu diesem Thema auffallen, senden Sie uns bitte über die Kontaktseite ein E-Mail oder schreiben Sie hier einen Kommentar.

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