Das Projekt

(Quelle: Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung, mögliche Bebauung manuell eingezeichnet)

Ende 2017 legte der Markt Oberstdorf im Rahmen der Bauleitplanung einen neuen Bebauungsplan für das „Gewerbegebiet Karweidach“ aus. Die folgende Kurz-Zusammenfassung basiert auf der Begründung zum Bebauungsplan. Wir weisen hier schon auf aus unserer Sicht problematische Aspekte hin. Mehr zu unseren Bedenken und Kritik finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Als wesentliche Ziele gibt die Gemeinde an, dass die Ausweisung des Gewerbegebietes den örtlichen Handwerksbetrieben Erweiterungen ermöglicht sowie die Ansiedlung der Gemeindewerke an dieser Stelle vorsieht.

Der Bebauungsplan basiert auf dem wirksamen (aktuellen) Flächennutzungsplan (den entsprechenden Ausschnitt können Sie aus der Begründung zum Bebauungsplan aus Abb. 5 entnehmen, da der Markt Oberstdorf uns die Veröffentlichung des Originalplans verweigert hat). Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Gebiet nördlich einer geplanten Umgehungsstraße liegt (gelb gestrichelt eingezeichnet), d.h. diese Umgehungsstraße liegt nördlich des heutigen Sport- und Tennisgeländes und südlich des geplanten Gewerbegebiets.

Das Bebauungsplangebiet umfasst ca. 6 ha (60 000 m2):

Bild 1: Luftbild mit Bebauungsplanumgriff
(Quelle: Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung, Umgriff manuell eingezeichnet, da der Markt Oberstdorf uns die Veröffentlichung des Originalplans verweigert hat). Siehe hierzu Abb. 1 aus der Begründung zum Bebauungsplan.

Wie zu sehen ist, wird hier fast der gesamte Wald von der Rubinger Straße bis zum Illerursprung gerodet. Im rechten Bereich befindet sich die bereits um das Jahr 2000 erfolgte Rodung für die ehemals geplante Mineralwasserabfüllanlage.

Der Bebauungsplan umfasst zwei Bauabschnitte (getrennt an der schwarzen gestrichelten Linie):

Bild 2: Bebauungsplan
(Quelle: manuelle Zeichnung der Abb. 7 aus der Begründung zum Bebauungsplan nachempfunden, da der Markt Oberstdorf uns die Veröffentlichung des Originalplans verweigert hat)

In den zitierten übergeordneten Planungen werden die Ziele und Grundsätze referenziert, u.a. flussbegleitende Auwälder insbesondere an Iller und Trettach sollen hinsichtlich ihres Umfanges und ihrer naturnahen Zusammensetzung erhalten und weiterentwickelt werden.
-> Wie das mit einem Gewerbegebiet mitten im Auwald erreicht werden soll, ist zumindest fragwürdig.

Das durch das neue Gewerbegebiet und die neue Therme zusätzliche Verkehrsaufkommen wurde von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH, München untersucht. Die Hauptaussage ist: Insgesamt kann das vorhandene Straßennetz das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die geplanten Bauvorhaben problemlos aufnehmen.
-> Wir geben zu bedenken, dass die Zulieferung über die Oberstdorfer Straße bzw. über die Dörfer Rubi und Reichenbach erfolgen muss. Das heißt, der Verkehr wird durch Wohngebiete gelenkt, am Gymnasium vorbei, wo zu Stoßzeiten bereits gefährliche verkehrliche Verhältnisse herrschen. An Tagen an denen auf der B19 viel Verkehr stattfindet, werden die Zulieferer auf die Umgehungsstraße über die Dörfer ausweichen. Dies wird zu einer erheblichen Belastung durch Schwertransporter in den eh schon sehr engen Dorfstraßen führen.
Wir vermissen an dieser Stelle eine schlüssige Verkehrsplanung, die alle bekannten Aspekte wie Therme, Gewerbegebiet Karweidach, Zufahrt von Norden sowie Nebelhornbahn berücksichtigt.

Im Umweltbericht wird ausgesagt, dass der Planungsumgriff in einem Gebiet mit mittlerer bzw. hoher Bedeutung für den Lebensraumverbund liegt. Insgesamt ist durch das Planvorhaben für die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft/ Klima mit Auswirkungen überwiegend hoher Erheblichkeit zu rechnen, im Bereich des bestehenden Baurechts jedoch mit geringer Erheblichkeit.
-> Mit dem Gebiet ‚bestehendes Baurecht‘ ist der Bereich gemeint, der für die Mineralwasser Abfüllanlage bereits 1999 gerodet wurde (ein willkürlicher Eingriff mit nachträglicher Genehmigung).

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) hat ergeben, dass das Gebiet nach Artenzusammensetzung und Standortbedingungen als Auwald zu betrachten ist, der nach § 30 Abs. 2  BNatSchG als Biotop gesetzlich geschützt ist. Eingriffe in den alten und wertvollen Baumbestand sind nach Möglichkeit zu minimieren. Unvermeidbare Eingriffe sind durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zu begleiten, um eine Beeinträchtigung der Tier-und Pflanzenwelt zu vermeiden.
-> Wir bezweifeln, dass die Kompensationsmaßnahmen machbar sind, da es in der Region Oberstdorf keine Auwaldflächen mehr gibt und fordern deshalb den Erhalt des bestehenden Auwaldes.

Weitere Details können den offiziellen Unterlagen des Bebauungsplans entnommen werden.

Offizielle Unterlagen des Marktes Oberstdorf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Karweidach“ (Vorentwurf)

Die erste Auslegung des vom Gemeinderat in der Sitzung vom 16.5.2017 beschlossenen Bebauungsplanes fand vom 27.12.2017 bis zum 02.02.2018 statt.

Die entsprechenden detaillierten Unterlagen können Sie hier nachlesen:

Wenn Sie Fragen, Meinungen oder Einwendungen zu diesem Bebauungsplan haben, können Sie sich wenden an:

Marktgemeinde Oberstdorf
Bauverwaltung
Prinzregentenplatz 1
87561 Oberstdorf

Die überarbeiteten Planungsunterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahren werden voraussichtlich im Sommer 2019 in der 2. Auslegung vorliegen. Achten Sie auf die Veröffentlichungen in der Presse bzw. schauen Sie ab und zu auf unsere Seite unter Aktuelles.

Mehr Informationen:

6 Gedanken zu „Das Projekt“

  1. Daten und Zahlen zum Flächenverbrauch
    Der tägliche Flächenverbrauch in Bayern beträgt 11,7 Hektar (ha) pro Tag (2017). Das sind ca. 17 Fußballfeldern. Pro Jahr werden somit 43 Quadratkilometer oder 43.000.000 Millionen qm in Bayern verbaut
    Der neue bay. Regierungsvertrag verfolgt das Ziel von max. 5 Hektar pro Tag im Landesplanungsgesetz festzuschreiben.
    Folgende kurzfristige Kosten entstehen bei der Erstellung der neuen Gewerbegebiete – Straßen, Energie und Digitalstruktur usw. Später werden diese Strukturen für die Kommunen hohe Kosten in Pflege und Wartung verursachen, weil die Nutzung im Gewerbegebiet um ein Vielfaches höher sind wie in der Wohnbebauung (z.b.Schwerlastverkehr).
    Parallel verfolgt die bay. Regierung (CSU/FW) z.b. Projekte das Bündnis zum Flächensparen, die Flächenmanagement-Datenbank und der Folgekosten-Schätzer. Oder eben die Entsiegelungsprämie gerade in Flussauen wäre ein „gar nicht versiegeln „ zielführend.

  2. Für meine Familie und mich ist das Rubinger-Wäldchen ein echtes Erholungsgebiet! An heißen Sommertagen genießen wir die kühle Luft und die Frische des Waldes.
    Wir hoffen inständig, dass unser Spazierweg so erhalten bleibt und vielleicht auch noch die häßliche Kiesgrube renaturiert wird!!!

  3. Wie man mutwillig, ohne genaue Prüfung ob der Bedarf wirklich da ist, einfach mutwillig ein so schönes Stück zerstört, ist mir unbegreiflich.
    Grad momentan ist das Thema Aufforstung in den Medien in aller Munde – und was macht unsere Gemeinde? Wichtigen Wald abholen.
    Ich hoffe sehr, dass das noch verhindert wird!

  4. Das Rubinger Wäldchen liegt auf meiner Jogging-Strecke. Ein Abholzen und eine Bebauung mit Gewerbeobjekten wäre ein nicht wieder gutzumachender Eingriff in ein sowieso schon durch diverse Bauarbeiten angegriffenes Erholungsgebiet. Anscheinend haben die Umweltzerstörer im Gemeinderat noch nie was von Flächenfraß gehört. Für die erholungssuchenden Touristen wäre das bestimmt auch keine gute Nachricht.

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