7 – Zusammenfassung und Fazit

Wir haben in verschiedenen Einzelbeiträgen uns etwas detaillierter mit der 2. Auslegung des Bebauungsplanes zum Gewerbegebiet Karweidach beschäftigt:

Zum Abschluß nun einige Anmerkungen zur Qualität der Unterlagen der 2. Auslegung sowie unsere Zusammenfassung und das abschließende Fazit:

Qualität der Unterlagen der 2. Auslegung

Die in der zweiten  Auslegung enthaltenen Dokumente sind verhältnismäßig unstrukturiert und teilweise fehlerhaft. Das erschwert das Lesen der  Unterlagen:

  • So wird zu Beginn des Dokuments 2 (Satzung) angegeben, dass alle Änderungen gegenüber der Fassung des Vorentwurfs der  1. Auslegung gelb hinterlegt sind. Ein derartiges Dokument war in der 1. Auslegung aber nicht enthalten.
  • Einige wichtige Dokumente sind nur versteckt als Anlagen enthalten. Das gilt z.B. für ‚Alternativen und Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in einen Auwaldbereich‘  das anders als das im gleichen Dokument referenzierte ‚Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)‘ nicht als eigenständiges Dokument zur Verfügung stehen.
  • Zumindest das Dokument 10 ‚Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung‘, das eine ‚Machbarkeitsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fa. Göhl“ – frühzeitige Behördenbeteiligung‘ enthält, die nichts mit dem Gewerbegebiet Karweidach zu tun hat, ist wohl fehlerhafterweise in die Auslegung gerutscht. Das ist auch datenschutzrechtlich problematisch.
  • Der Antrag im Dokument 6 ‚Antrag auf Zulassung einer Ausnahme‘ ist als Pixeldokument einkopiert, so dass es nicht durchsuchbar ist, was für eine Begutachtung aber unbedingt notwendig ist.

So entsteht der Eindruck, dass die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung als lästige Pflicht, aber nicht als mögliche Bereicherung gesehen wird.

Abschließendes Fazit
  • Obwohl der Umfang der 2. Auslegung gegenüber der 1. Auslegung von 229 Seiten auf 259 Seiten angewachsen ist (ca. 13%) hat sich inhaltlich nicht viel verändert und es gibt keine grundlegend neuen Argumente seitens der Gemeinde. Die wichtigste Änderung ist wohl der „Antrag auf Zulassung einer Ausnahme“ inklusive der umfangreichen Anhänge. Ansonsten wurden Themen präzisiert, Studien aktualisiert, einige kleine Verbesserungen durchgeführt (z.B. Reduktion der Gebäudehöhe) und einige weitere Aspekte wie die Prüfung auf Alternativen hinzugefügt.
  • Die Bundesrepublik und der Freistaat Bayern haben sich zum Flächensparen verpflichtet ohne dass dies bisher zu nennenswerten Minderungen führte. Auch beim Gewerbegebiet Karweidach müsste eine Abwägung des öffentlichen Interesse an der Beseitigung des Rubinger Wäldchens gegenüber dem öffentlichen Interesse am Flächenerhalt erfolgen, was in den Unterlagen der 2. Auslegung nicht erkennbar ist.
  • Wie bei der Beurteilung der Alternativ-Prüfung der Gemeinde ausgeführt, versucht die Gemeinde den Eindruck zu erwecken, dass als Alternativen nur Gewerbeflächen in der gleichen Größenordnung wie das Gewerbegebiet Karweidach in Frage kommen (also ca. 60 000 m²). Wir haben im Beitrag ‚4 – Prüfung von Alternativen‚ gezeigt, dass es  durchaus möglich ist, die benötigen Flächen auf verschiedene Standorte zu verteilen (aktuell vorhanden sind ca. 50 000 m2).
  • Offensichtlich war die Gemeinde bei der Artenschutzprüfung in einer mißlichen Lage, denn ein Auwald darf eigentlich nicht abgeholzt werden. Das Problem wurde kurzerhand vom Landrat persönlich behoben, indem er einen Antrag auf Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Beseitigung eines Auwaldes  der Gemeinde genehmigt hat. Andernfalls wäre ein Gewerbegebiet dort nicht möglich gewesen. Siehe unseren Beitrag ‚3 – Antrag auf Zulassung einer Ausnahme‚.
  • Die gesetzliche Möglichkeit, Bauvorhaben zu realisieren, indem entsprechende Ausgleichsflächen ausgewiesen werden, ist vom Grunde her Augenwischerei, denn die Flächen bei uns werden ja nicht insgesamt mehr. Das Problem wird also lediglich verschoben und die touristisch wertvollen Flächen am Projektstandort sind trotzdem verloren.
  • Insgesamt wird das Thema Tourismus und Naherholung nur an wenigen Stellen behandelt und es entsteht der Eindruck, dass es dort dann auch noch klein geredet und beschönigt wird (siehe unseren Beitrag ‚2 – Tourismus und Naherholung‚). Der behauptete Sichtschutz, der in der überwiegenden Zeit des Jahres nicht wirksam ist und auch die Höhenreduktion der Gebäude sind nur kosmetische Verbesserungen, die den Schaden nur unwesentlich verringern (siehe dazu ‚1 – Gebäudehöhe und Sichtschutz‘).
  • Beim Immissions-(Lärm)Gutachten wurde ‚vergessen‘ den touristischen Bereich am Illerursprung zu betrachten, was sicher ein relevanter Aspekt wäre. Auch hier zeigt sich wieder, dass der Tourismusaspekt zu wenig beachtet wird. Auch die Aussage „Die sich so ergebende Lärmbelastung wird vom Markt Oberstdorf als zumutbar angesehen“ wird nicht näher erläutert. Wer ist im Markt Oberstdorf verantwortlich für so eine Aussage?
  • Das Artenschutzgutachten zeigt auf, dass im Auwald viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen, die durch das Vorhaben gefährdet sind (siehe unseren Beitrag ‚5 – Artenschutz und Ausgleichsflächen‚). Wir sind der Meinung, dass das Gutachten teilweise widersprüchlich und sich aufhebend ist und zudem Teile auch unvollständig sind.
  • Wir verzeichnen nach Erkenntnis der Wissenschaft ein erhebliches Artensterben. Die diesbezüglichen Ziele auf internationaler, nationaler und bayerischer Ebene wurden bis dato alle weit verfehlt. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung der Allgemeinheit zur Bewahrung der Artenvielfalt und der Naturräume. Auch verpflichtet uns §141 der bayerischen Verfassung dazu, denn „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut.“
  • Wir haben auch in dieser Version des Bebauungsplans nur wenig Information über den Bedarf an Gewerbefläche, der in Oberstdorf vorliegt, gefunden. Von 17 Interessenten ist die Rede, wobei nicht einmal klar ist um welche Art von Gewerbe es sich handelt und welche Lärmemissionen diese Betriebe haben. Die Liste wird sich sicher auch noch verändern, wenn erst mal die Grundstückspreise, die auf Marktniveau liegen müssen, bekannt werden. Als  Rechtfertigung für das weitere Abholzen  von Auwald ist eine derart vage Bedarfsanlyse nicht akzeptabel.
  • Wegen der hohen Kosten und dem nicht schlüssig dargelegten Nutzen sind wir auch der Meinung, dass das Verlagern der Gemeindewerke ins Karweidach wenig sinnvoll ist. Damit würde sich der prognostizierte Flächenbedarf deutlich reduzieren.
  • Die Betrachtung zum Thema Verkehr ist aus diversen Gründen nicht mehr aktuell und bedarf dringend einer Aktualisierung (siehe den Beitrag ‚6 – Auswirkungen des Verkehrs‚). Insbesondere die Datengrundlage (Verkehrszählung) und das Einbeziehen der aktuell katastrophalen Verkehrssituation auf der OA4 sind notwendig.
  • Der gesamte Bebauungsplan enthält keinerlei Kosten/Nutzen-Betrachtung. Jedes Unternehmen, das ein  größeres Vorhaben ins Auge fasst, versucht zuerst zu klären, ob der Nutzen die Kosten übersteigt. Im öffentlichen Bereich kommen ja die Gelder vom Steuerzahler und somit kann eher sorglos damit umgegangen werden?
  • Am Ende stellen wir auch nochmal die Frage, ob die Philosophie der Gemeinde, dass alles wachsen muss, noch zeitgemäß ist. Es wird Zeit, dass wir eine Wirtschaft – hier hauptsächlich einen Tourismus – entwickeln, die nachhaltig und bewußt mit unseren Ressourcen umgeht, sonst werden unsere Nachkommen uns ein schlechtes Zeugnis ausstellen.

Aufgrund unserer Analysen sind wir  der Meinung, dass das Vorhaben auch in der jetzigen Ausprägung abzulehnen ist.

Wir empfehlen allen unseren Unterstützern aus dem umfangreichen von uns bereitgestellten Argumentationsmaterial entsprechende Einsprüche abzuleiten und bei der Gemeinde rechtzeitig vor dem 6. März einzureichen. Zur Vorgehensweise siehe unseren Beitrag ‚Wie Widersprechen?‚.

An dieser Stelle muss betont werden, dass es keinen Sinn macht, die hier beschriebenen Argumente als  Einwände einfach zu kopieren. Vielmehr sollte sich jeder überlegen, aus welchen Gründen er oder sie gegen das Gebiet ist und das dann auch so mit eigenen Worten formulieren.

Falls Ihnen weitere Aspekte zu diesem Thema auffallen, senden Sie uns bitte über die Kontaktseite ein E-Mail oder schreiben Sie hier einen Kommentar.

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