Mehr Einsprüche als erwartet!

Am 6.3. ist die Einspruchsfrist zur 2. Auslegung ausgelaufen.

Wir haben an diesem Tag 105 individuell formulierte Einsprüche an die Gemeinde übergeben, die vorher an uns gesandt wurden.

In den letzten zwei Tagen haben wir zudem noch einen Sammeleinspruch erstellt, der alle unsere Argumente zusammenfasst (Text siehe unten). Die zugehörige Unterschriftenliste haben noch 50 Personen unterschrieben. Auch diesen Sammeleinspruch haben wir noch rechtzeitig abgeliefert.

Betrachtet man die ca. 60 Einsprüche, die bei der 1. Auslegung 2017/2018 eingegangen sind, so ist dies eine sehr erfreuliche Steigerung, die zeigt, dass das Thema inzwischen deutlich mehr Widerspruch erregt.

Wir danken allen fleißigen Einspruchschreibern für ihre Unterstützung. Unsere Stimmen bei diesem Thema können nicht mehr überhört werden.

Hier der Wortlaut unseres Sammeleinspruchs:

Wir, die in der Anlage unterschrieben haben, machen von unserem Recht zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gebrauch wie folgt:

1.) Formal verweisen wir auf den Wortlaut von § 3 Abs. 2 BauBG, wonach „Stellungnahmen“ während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. In der Bekanntmachung des Marktes Oberstdorf ist auf Seite 3 lediglich von „Bedenken und Anregungen“ und erst im Folgesatz von „Stellungnahmen“, die nicht fristgerecht abgeben werden, die Rede. Dies ist als irreführend zu beurteilen, da „Bedenken“ und „Anregungen“ natürlich schwächer sind als „Stellungnahmen“ und beim Bürger der Eindruck erweckt werden kann, dass er zwar Bedenken und Anregungen abgegeben kann, diese aber im Ergebnis keine Auswirkungen haben (müssen).

2.) Materiell wollen wir vorab Folgendes festhalten:
Wir wollen, dass geprüft wird, ob ein Gewerbegebiet Karweidach überhaupt gebraucht wird. Wenn ja, ob es an diesem Standort gebraucht wird. Und wenn auch dieses zu bejahen ist, ob es in dieser Größe notwendig und erforderlich ist.
Umfassend beziehen wir uns auf die anliegende Stellungnahme, die wir zum Bestandteil unserer vorliegenden Sammeleingabe/Stellungnahme machen. Auf diese Stellungnahme verweisen wir zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich und nehmen hierauf Bezug.

3.) Stellungnahme wo sämtliche Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen aufgeführt werden.

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