Karweidach – Erste Grobplanung

Gestern, am 18.11.2020 wurde im Gemeinderat eine erste Grobplanung für das Gewerbegebiet Karweidach vorgestellt und diskutiert. Wie schon im Frühjahr vom Gemeinderat beschlossen, wird die ursprüngliche Planung, die eine weitere Rodung von Auwald beinhaltet hätte, durch einen verkleinerten Umgriff ersetzt. Damit entfällt die weitere Rodung von ca. 18 000 m2 Auwald. Hier war der neu gewählte Gemeinderat den kritischen Einwänden der Bürger und uns als Bürgerinitiative entgegengekommen. Um die so entfallene Gewerbefläche zu kompensieren, wurde das existierende Tennisareal in die Betrachtungen mit einbezogen.

Wir haben die Planungsvarianten mal gegenübergestellt:

  • Die im Januar 2020 ausgelegte große Variante (blau):
    Der Umgriff umfasst 64 500 m2. Das Gewerbegebiet hat somit 47505 m2 mit zusätzlich 7640 m2 Verkehrsflächen und 9355 m2 Wald-/Grünfläche. Das existierende Tennisareal Karweidach 1 war nicht Teil der Planung.
  • Aktuelle Planungsvariante A (orange):
    Diese Variante beinhaltet die Osttangente. Der Umgriff umfasst hier 59500 m2. Das Gewerbegebiet hat hier eine Fläche von 35900 m2 mit zusätzlich 11400 m2 Verkehrsfläche (davon die Osttangente ca. 4400 m2) sowie der Fläche für das existierende Gebiet Karweidach 1.
  • Aktuelle Planungsvariante B (orange):
    Hier wird davon ausgegangen, dass die Osttangente in diesem Abschnitt nicht realisiert wird. Der Umgriff ist mit 59500 m2 identisch zu Variante A. Das Gewerbegebiet umfasst hier 38800 m2 mit zusätzlich 7800 m2 Verkehrsfläche sowie der Fläche für das existierende Gebiet Karweidach 1.

Die gelbe Linie ist der bereits genehmigte Bebauungsplan der Mineralwasserabfüllanlage um das Jahr 2000 herum. Nachdem klar war, dass eine Verhinderung des Gewerbegebiets in Gänze politisch nicht durchsetzbar war, hat die BI mit der roten Linie einen Vorschlag eingebracht, der sich im Rahmen der Diskussionen mit allen Fraktionen im Frühjahr 2020 ergab und möglichst viel der weiteren Rodung verhindern sollte. Diese Variante orientierte sich primär an den vorhandenen Wanderwegen.

In dieser Gemeinderatssitzung ging es um die grundsätzliche Entscheidung, ob die weitere Planung mit der im Flächennutzungplan vorgesehenen Osttangente oder ohne diese vorgenommen werden soll. Wie leicht zu sehen ist, führt das Durchleiten der Osttangente zu einem verkleinerten Gewerbegebiet. Der Vorschlag der Verwaltung war deshalb, die Osttangente herauszunehmen, was allerdings eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich macht.

Nach Vorbringen der verschiedenen Sichtweisen der Befürworter und Gegner der Neuplanung wurde der Vorschlag der Verwaltung mit 15:6 Stimmen angenommen (die sechs Gegenstimmen sind 5 Freie Wähler und 1 x SPD). Neue Argumente waren keine zu hören.

Nach aktueller Planung der Verwaltung wird der Bebauungsplan noch im Dezember von der Verwaltung erarbeitet. Die Auslegung kann dann vom Gemeinderat im Januar 2021 entschieden werden. Diese wird im Februar/März Zeitraum stattfinden. Im März/April wird die Abwägung der eingegangen Einwände stattfinden so dass im Mai der Bebauungsplan vom Gemeinderat endgültig verabschiedet werden kann.

Damit keine Zeit verloren geht, können die CEF Maßnahmen (also die Ausgleichsmaßnahmen) parallel zur Neuplanung ab März/April gestartet werden.

Wenn alles nach Plan verläuft könnte mit dem Bau des Gewerbegebiets im September/Oktober begonnen werden. Ziel ist eine Fertigstellung im Jahr 2022.

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