Schlagwort-Archive: Kritik

Wie widersprechen?

Wer sich fragt, wie man einen korrekten Widerspruch einlegt, dem geben wir hier eine kleine Anleitung.

Widerspruch einlegen kann jede Person (nicht nur Bürger von Oberstdorf).

Wir haben eine Serie von Beiträgen mit Einschätzungen und Argumenten geschrieben, die Sie als Anregungen für Ihre Einwände sehen können. Folgende Beiträge sind verfügbar:

Einfaches Kopieren der Argumente macht keinen Sinn. Sie sollten sich selber überlegen, was ihre Gründe sind, warum Sie gegen das Gewerbegebiet Karweidach sind und das entsprechend mit eigenen Worten formulieren.

Sie könnten den Widerspruch natürlich selber per E-Mail oder Briefpost an die Gemeinde (Bauamt) senden.

Wir schlagen vor, dass Sie uns den verfassten Brief per E-Mail oder Post zusenden. Wir bringen ihn dann zur Gemeinde und lassen uns schriftlich bestätigen, dass der Einwand eingegangen ist. Die Bestätigung lassen wir Ihnen dann zukommen, wenn Sie dies wünschen.

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2 – Tourismus und Naherholung

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den Themen Tourismus  und Naherholung und den Auswirkungen des Projektes auf diese.

Oberstdorf ist in hohem Maße vom Tourismus abhängig. Das bedeutet, dass negative Einflüsse auf diesen Bereich so gering als möglich gehalten werden müssen.

Ähnlich wichtig ist das Thema Naherholung für die einheimische Bevölkerung. Der Rubinger Wald ist für den Norden Oberstdorfs und den Süden Rubis von hohem Wert. Die folgenden Aspekte sehen wir als kritisch an.

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1 – Gebäudehöhe und Sichtschutz

Wie angekündigt, bringen wir jetzt in lockerer Folge eine Beurteilung verschiedener Aspekte des Bebauungsplans  von 2020 (2. Auslegung).

Zur Geschichte des Vorhabens: Die Gemeinde hat in den letzten zwei Jahren die während der 1. Auslegung des Bebauungsplans eingegangenen Einwände beurteilt und teilweise  Änderungen durchgeführt.  Diese wurden am 12.12.2019 dem Gemeinderat in einer Sondersitzung vorgelegt und von diesem pauschal abgenickt. Eine Diskussion zu den einzelnen Punkten gab es nicht.

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den Themen Gebäudehöhe und Sichtschutz.

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Stillschweigen bedeutet Zustimmung

Wie im Amtsblatt im Allgäuer Anzeiger sowie auf der Webseite der Gemeinde seit  30. Januar sichtbar, startet nun die zweite Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zum „Gewerbegebiet Karweidach“. Sie findet vom 5.2.2020 bis 6.3.2020 statt.

Das ist eine weitere wichtige Möglichkeit auf die jetzt vorliegende Planung einzuwirken!

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Bedenken und Kritik

(Image by Gerd Altmann from Pixabay)

An dieser Stelle geben wir einen Überblick über unsere Bedenken und unsere Kritik an dem geplanten Bauvorhaben ‚Gewerbegebiet Karweidach‘. Einzelne Punkte werden wir in der Folge in speziellen Beiträgen detaillieren und ausführlicher begründen.

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