Die Auslegung der Unterlagen des Bebauungsplanes für das verkleinerte Gewerbegebiet Karweidach wird vom 10.03.2021 bis zum 12.04.2021 stattfinden.
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Dies ist auf der Webseite der Gemeinde bereits angekündigt. Dort steht vorab der Bekanntmachungstext. Die eigentlichen Unterlagen werden erst ab 10.3. einsehbar sein.
Am 21.7. hat der Oberstdorfer Gemeinderat nach kontroverser Diskussion mit 12:6 Stimmen die bisherigen Planungen für das Gewerbegebiet Karweidach gestoppt und eine Planung für eine kleinere Lösung an die Verwaltung in Auftrag gegeben.
Dazu gibt es auch einen Beitrag der Abendschau des BR, der die Entscheidung und die Beweggründe der einzelnen Gruppierungen gut darstellt.
Es werden zwei Anträge behandelt werden: die Weiterführung der bisherigen Planung. Wird diese abgelehnt, wird im zweiten Schritt eine reduzierte Planung (sog. kleine Lösung) zur Abstimmung gestellt.
In der Gemeinderatssitzung am 23. April war ja als erster Punkt das Thema Karweidach vorgesehen:
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Karweidach“; Abwägung der vorgebrachten Einwände der Öffentlichkeit und Behörden nach §1 (7) BauGB im Rahmen der erneuten Beteiligung; Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplans
Da in der aktuellen Diskussion immer wieder Detailfragen zum wichtigen Thema ‚Gibt es Alternativen‘ aufkommen, hier ein paar Antworten dazu. Die Thematik wurde teilweise schon in verschiedenen Argumentationshilfen von uns besprochen. Wir fassen dies hier aber nochmal zusammen und ergänzen es um weitere Gesichtspunkte.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit bis Ende dieser Woche, Einsprüche gegen das Vorhaben einzubringen. Eine Anleitung dazu „Wie widersprechen?“ haben wir erstellt.
Das Fazit der Gemeinde sieht so aus (Seite 12):
„Mit der Verkehrsuntersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der Planungen in Oberstdorf im Gewerbegebiet Karweidach ermittelt … Für die nördliche OA4 wird zukünftig durch das geplante Bauvorhaben keine signifikante Zunahme durch SV-Fahrten zu erwarten sein … Eine Linksabbiegespur auf der Rubinger Straße würde die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts weder in der Morgen- noch in der Abendspitze nennenswert verbessern und ist somit nicht notwendig. Das Bauvorhaben wird als verkehrsverträglich eingestuft.“
Eine Einschätzung, der wir so nicht folgen können.
Offensichtlich war die Annahme der 1. Auslegung, dass die zu rodenden Auwaldflächen durch entsprechende gleichwertige Flächen ausgeglichen werden können, nicht haltbar, daher wurde diese Antrag gestellt.
Wie angekündigt, bringen wir jetzt in lockerer Folge eine Beurteilung verschiedener Aspekte des Bebauungsplans von 2020 (2. Auslegung).
Zur Geschichte des Vorhabens: Die Gemeinde hat in den letzten zwei Jahren die während der 1. Auslegung des Bebauungsplans eingegangenen Einwände beurteilt und teilweise Änderungen durchgeführt. Diese wurden am 12.12.2019 dem Gemeinderat in einer Sondersitzung vorgelegt und von diesem pauschal abgenickt. Eine Diskussion zu den einzelnen Punkten gab es nicht.
In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den Themen Gebäudehöhe und Sichtschutz.
Wie im Amtsblatt im Allgäuer Anzeiger sowie auf der Webseite der Gemeinde seit 30. Januar sichtbar, startet nun die zweite Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zum „Gewerbegebiet Karweidach“. Sie findet vom 5.2.2020 bis 6.3.2020 statt.
Das ist eine weitere wichtige Möglichkeit auf die jetzt vorliegende Planung einzuwirken!