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Fragen zu den Alternativen

Da in der aktuellen Diskussion immer wieder Detailfragen zum wichtigen Thema ‚Gibt es Alternativen‘ aufkommen, hier ein paar Antworten dazu. Die Thematik wurde teilweise schon in verschiedenen Argumentationshilfen von uns besprochen. Wir fassen dies hier aber nochmal zusammen und ergänzen es um weitere Gesichtspunkte.

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6 – Auswirkungen des Verkehrs

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten (Dokument 9).

Das Fazit der Gemeinde sieht so aus (Seite 12):
„Mit der Verkehrsuntersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der Planungen in Oberstdorf im Gewerbegebiet Karweidach ermittelt … Für die nördliche OA4 wird zukünftig durch das geplante Bauvorhaben keine signifikante Zunahme durch SV-Fahrten zu erwarten sein … Eine Linksabbiegespur auf der Rubinger Straße würde die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts weder in der Morgen- noch in der Abendspitze nennenswert verbessern und ist somit nicht notwendig. Das Bauvorhaben wird als verkehrsverträglich eingestuft.“

Eine Einschätzung, der wir so nicht folgen können.

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4 – Prüfung von Alternativen

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den von der Gemeinde durchgeführten Prüfungen zu Alternativen für das Gewerbegebiet Karweidach.

Nicht zuletzt angeregt durch die Bürgerinitiative Stop-Karweidach, hat die Gemeinde die vorgeschlagenen Alternativen im Dokument Nr. 18 mit Titel „Städtebauliche Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren Karweidach – Alternativprüfungen zu dem Standort GE“ beurteilt.

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Das Projekt

(Quelle: Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung, mögliche Bebauung manuell eingezeichnet)

Ende 2017 legte der Markt Oberstdorf im Rahmen der Bauleitplanung einen neuen Bebauungsplan für das „Gewerbegebiet Karweidach“ aus. Die folgende Kurz-Zusammenfassung basiert auf der Begründung zum Bebauungsplan. Wir weisen hier schon auf aus unserer Sicht problematische Aspekte hin. Mehr zu unseren Bedenken und Kritik finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Als wesentliche Ziele gibt die Gemeinde an, dass die Ausweisung des Gewerbegebietes den örtlichen Handwerksbetrieben Erweiterungen ermöglicht sowie die Ansiedlung der Gemeindewerke an dieser Stelle vorsieht.

Der Bebauungsplan basiert auf dem wirksamen (aktuellen) Flächennutzungsplan (den entsprechenden Ausschnitt können Sie aus der Begründung zum Bebauungsplan aus Abb. 5 entnehmen, da der Markt Oberstdorf uns die Veröffentlichung des Originalplans verweigert hat). Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Gebiet nördlich einer geplanten Umgehungsstraße liegt (gelb gestrichelt eingezeichnet), d.h. diese Umgehungsstraße liegt nördlich des heutigen Sport- und Tennisgeländes und südlich des geplanten Gewerbegebiets.

Das Bebauungsplangebiet umfasst ca. 6 ha (60 000 m2):

Bild 1: Luftbild mit Bebauungsplanumgriff
(Quelle: Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung, Umgriff manuell eingezeichnet, da der Markt Oberstdorf uns die Veröffentlichung des Originalplans verweigert hat). Siehe hierzu Abb. 1 aus der Begründung zum Bebauungsplan.

Wie zu sehen ist, wird hier fast der gesamte Wald von der Rubinger Straße bis zum Illerursprung gerodet. Im rechten Bereich befindet sich die bereits um das Jahr 2000 erfolgte Rodung für die ehemals geplante Mineralwasserabfüllanlage.

Der Bebauungsplan umfasst zwei Bauabschnitte (getrennt an der schwarzen gestrichelten Linie):

Bild 2: Bebauungsplan
(Quelle: manuelle Zeichnung der Abb. 7 aus der Begründung zum Bebauungsplan nachempfunden, da der Markt Oberstdorf uns die Veröffentlichung des Originalplans verweigert hat)

In den zitierten übergeordneten Planungen werden die Ziele und Grundsätze referenziert, u.a. flussbegleitende Auwälder insbesondere an Iller und Trettach sollen hinsichtlich ihres Umfanges und ihrer naturnahen Zusammensetzung erhalten und weiterentwickelt werden.
-> Wie das mit einem Gewerbegebiet mitten im Auwald erreicht werden soll, ist zumindest fragwürdig.

Das durch das neue Gewerbegebiet und die neue Therme zusätzliche Verkehrsaufkommen wurde von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH, München untersucht. Die Hauptaussage ist: Insgesamt kann das vorhandene Straßennetz das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die geplanten Bauvorhaben problemlos aufnehmen.
-> Wir geben zu bedenken, dass die Zulieferung über die Oberstdorfer Straße bzw. über die Dörfer Rubi und Reichenbach erfolgen muss. Das heißt, der Verkehr wird durch Wohngebiete gelenkt, am Gymnasium vorbei, wo zu Stoßzeiten bereits gefährliche verkehrliche Verhältnisse herrschen. An Tagen an denen auf der B19 viel Verkehr stattfindet, werden die Zulieferer auf die Umgehungsstraße über die Dörfer ausweichen. Dies wird zu einer erheblichen Belastung durch Schwertransporter in den eh schon sehr engen Dorfstraßen führen.
Wir vermissen an dieser Stelle eine schlüssige Verkehrsplanung, die alle bekannten Aspekte wie Therme, Gewerbegebiet Karweidach, Zufahrt von Norden sowie Nebelhornbahn berücksichtigt.

Im Umweltbericht wird ausgesagt, dass der Planungsumgriff in einem Gebiet mit mittlerer bzw. hoher Bedeutung für den Lebensraumverbund liegt. Insgesamt ist durch das Planvorhaben für die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft/ Klima mit Auswirkungen überwiegend hoher Erheblichkeit zu rechnen, im Bereich des bestehenden Baurechts jedoch mit geringer Erheblichkeit.
-> Mit dem Gebiet ‚bestehendes Baurecht‘ ist der Bereich gemeint, der für die Mineralwasser Abfüllanlage bereits 1999 gerodet wurde (ein willkürlicher Eingriff mit nachträglicher Genehmigung).

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) hat ergeben, dass das Gebiet nach Artenzusammensetzung und Standortbedingungen als Auwald zu betrachten ist, der nach § 30 Abs. 2  BNatSchG als Biotop gesetzlich geschützt ist. Eingriffe in den alten und wertvollen Baumbestand sind nach Möglichkeit zu minimieren. Unvermeidbare Eingriffe sind durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zu begleiten, um eine Beeinträchtigung der Tier-und Pflanzenwelt zu vermeiden.
-> Wir bezweifeln, dass die Kompensationsmaßnahmen machbar sind, da es in der Region Oberstdorf keine Auwaldflächen mehr gibt und fordern deshalb den Erhalt des bestehenden Auwaldes.

Weitere Details können den offiziellen Unterlagen des Bebauungsplans entnommen werden.

Offizielle Unterlagen des Marktes Oberstdorf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Karweidach“ (Vorentwurf)

Die erste Auslegung des vom Gemeinderat in der Sitzung vom 16.5.2017 beschlossenen Bebauungsplanes fand vom 27.12.2017 bis zum 02.02.2018 statt.

Die entsprechenden detaillierten Unterlagen können Sie hier nachlesen:

Wenn Sie Fragen, Meinungen oder Einwendungen zu diesem Bebauungsplan haben, können Sie sich wenden an:

Marktgemeinde Oberstdorf
Bauverwaltung
Prinzregentenplatz 1
87561 Oberstdorf

Die überarbeiteten Planungsunterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahren werden voraussichtlich im Sommer 2019 in der 2. Auslegung vorliegen. Achten Sie auf die Veröffentlichungen in der Presse bzw. schauen Sie ab und zu auf unsere Seite unter Aktuelles.

Mehr Informationen: