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Wie widersprechen?

Wer sich fragt, wie man einen korrekten Widerspruch einlegt, dem geben wir hier eine kleine Anleitung.

Widerspruch einlegen kann jede Person (nicht nur Bürger von Oberstdorf).

Wir haben eine Serie von Beiträgen mit Einschätzungen und Argumenten geschrieben, die Sie als Anregungen für Ihre Einwände sehen können. Folgende Beiträge sind verfügbar:

Einfaches Kopieren der Argumente macht keinen Sinn. Sie sollten sich selber überlegen, was ihre Gründe sind, warum Sie gegen das Gewerbegebiet Karweidach sind und das entsprechend mit eigenen Worten formulieren.

Sie könnten den Widerspruch natürlich selber per E-Mail oder Briefpost an die Gemeinde (Bauamt) senden.

Wir schlagen vor, dass Sie uns den verfassten Brief per E-Mail oder Post zusenden. Wir bringen ihn dann zur Gemeinde und lassen uns schriftlich bestätigen, dass der Einwand eingegangen ist. Die Bestätigung lassen wir Ihnen dann zukommen, wenn Sie dies wünschen.

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