4 – Prüfung von Alternativen

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den von der Gemeinde durchgeführten Prüfungen zu Alternativen für das Gewerbegebiet Karweidach.

Nicht zuletzt angeregt durch die Bürgerinitiative Stop-Karweidach, hat die Gemeinde die vorgeschlagenen Alternativen im Dokument Nr. 18 mit Titel „Städtebauliche Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren Karweidach – Alternativprüfungen zu dem Standort GE“ beurteilt.

Betrachtet wurden durch die Studie die Standorte:

  • Westlich der Hermann-von-Barth-Straße
  • Beiderseits der Straße im oberen Winkel
  • Fa. Geiger
  • Karweidach

Zitate werden in Doppelhochkomma „“ eingeschlossen, unsere Einschätzungen werden kursiv dargestellt.

Fazit der Gemeinde

„Eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen ist im Hauptort sowie in einem der Ortsteile von Oberstdorf aus immissions-schutzfachlichen Gründen und der Unvereinbarkeit mit gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht darstellbar … Eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen ist aus der Summe aller fachlichen Kriterien (insbesondere aber des Immissionsschutzes) ausschließlich im Bereich von Karweidach wie im wirksamen
Flächennutzungsplan dargestellt zu empfehlen.“

Wir sind der Meinung, dass diese Argumentation nicht stichhaltig ist. Niemand wird ernsthaft glauben, dass der Standort Karweidach alternativlos ist, was die Gemeinde hier suggerieren will.

Die wesentlichen Gründe für unsere Einschätzung  führen wir im Folgenden auf.

Allgemeine Argumentation

„Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Oberstdorf sind weder an anderer Stelle im Gemeindegebiet gewerbliche Bauflächen dargestellt, an die eine neue gewerbliche Erweiterungsfläche angebunden werden könnte, noch verfügt die Gemeinde über Innenflächenpotenziale, die für eine derartige Entwicklung herangezogen werden könnten.“

Ein Flächennutzungsplan ist nicht gottgegeben. Dieser wurde vom Gemeinderat aufgestellt und kann auch entsprechend  erweitert oder geändert werden. 

Im letzten Jahr wurde vom Gemeinderat das Thema Gewerbegebiet im Gleisdreieck vorangetrieben, was aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht weiter verfolgt wird. Dieses Gebiet ist im Flächennutzungsplan nicht als Gewerbegebiet markiert. Offensichtlich ist es möglich, Gewerbegebiete auszuweisen, die nicht im Flächennutzungplan enthalten sind (siehe dazu das Bild auf Seite 2 im Dokument 18).

„Zudem handelt es sich bei der gewählten Fläche im Bereich von Karweidach um eine bereits zu Teilen als Lagerfläche genutzte Fläche, sodass die Fläche aus naturschutzfachlicher Sicht bereits als vorbelastet angesehen werden kann.“

Wir haben hier einen einfachen Vorschlag: Einebnen der gerodeten Fläche und der Natur überlassen. Nach wenigen Jahren wird sich der Bereich völlig erholt haben.

„Bei einer Inanspruchnahme einer anderweitigen (jedoch nicht vorhandenen bzw. realisierbaren) Fläche im Gemeindegebiet würde eine bisher nicht vorbelasteter landwirtschaftlich genutzte Fläche in Anspruch genommen werden müssten, sodass der Eingriff mit höheren Belastungen für den Naturhaushalt verbunden wäre und zudem Ackerland verloren gehen würde.“

Die Behauptung, dass es keinerlei realisierbare Fläche im Gemeindegebiet gibt, wird nicht belegt. Wie gesagt, auch der Flächennutzungsplan kann geändert werden.

Die bereits ramponierte und ursprünglich illegal gerodete Fläche im Karweidach jetzt gegen ‚Ackerland‘ auszuspielen  kann nicht ernst genommen werden.

Westlich der Hermann-von-Barth-Straße (Seite 1)

„Die in der Marktgemeinde dargestellten, bebauten Flächen im bestehenden Gewerbegebiet westlich der Herrmann-von Barth-Straße, s. Abbildung stehen nicht mehr zur Verfügung, da diese bereits komplett bebaut sind und eine gewerbliche Umnutzung durch private Bauherren nicht vorgesehen ist. Darüber hinaus sind diese für die geplante gewerbliche Nutzung sowohl qualitativ (Immissionsschutz, Ortsbild) als auch quantitativ (Fläche zu klein) nicht geeignet.“

Die Einschätzung teilen wir. Dieses Gebiet wurde von uns deshalb auch nicht in die Diskussion gebracht.

Beidseitig der Straße ‚Im oberen Winkel‘ (Seite 2)

Hier handelt es sich um die Flächen die wir mit ‚Erweiterung Alpgaustraße‘ beschrieben hatten.

„Die … unbebauten Flächen im bestehenden Gewerbegebiet im
Nordosten von Oberstdorf … stehen nicht mehr zur Verfügung,
da diese bereits zu Teilen vermarktet sind und eine gewerbliche Nutzung durch private Bauherren auch bereits vorgesehen ist. Darüber hinaus weisen diese gewerblichen Bauflächen deutliche Restriktionen durch ihre Lage zu Immissionsorten auf, so wird das
Lärmverhalten als ein Gewerbegebiet mit reduzierten Immissionen, also nicht höher als eine gemischte Baufläche sein können.

Soweit uns bekannt ist, gibt es keinerlei Flächenangaben, wieviel Gewerbe mit welchen Immissionen in Oberstdorf benötigt wird. Dies ist noch zu belegen, ansonsten ist die Argumentation nicht akzeptabel.

„Darüber hinaus ist die Erschließung für rein gewerbliche Nutzungen problematisch und die Flächengröße zudem nicht geeignet die vorgesehenen gewerbliche Nutzungen und den
Bauhof aufzunehmen.“

Im bestehenden Gewerbegebiet an der Alpgaustraße / Im Steinach gibt es bereits viele Beispiele von reinen Gewerbebetrieben. Warum sollte der verbleibende Bereiche problematischer sein, insbesondere, da er zum großen Teil noch weiter von Wohnbebauung entfernt ist?

Die Verlagerung des Bauhofs halten wir angesichts geschätzter Kosten von mindestens 15 Mio. Euro und diverser anderer Gründe für unrentabel und wenig sinnvoll.

„Im Übrigen hatte der Markt Oberstdorf ab 2009 jährlich bei den Eigentümern nordwestlich der Erschließungsstraße „Im Oberen Winkel“ nachgefragt, diese haben bis heute keine Interesse
für ein bauliche Entwicklung als gewerbliche Baufläche, der Markt Oberstdorf hat keinen Zugriff auf diese Flächen.“

Soweit uns bekannt,  erfolgte die ‚Nachfrage‘ rein schriftlich. Verhandlungen zu solch wichtigen Themen sollten immer mündlich durchgeführt werden, da dies  im Allgemeinen deutlich bessere Ergebnisse bringt.

Fa. Geiger (Seite 3)

„Der sich nordöstlich anschließende Gewerbegebietsstreifen nördlich der potenziellen Umfahrungsstraße ist nur für klein-parzellige gewerbliche Handwerksbetriebe vorgesehen, der Flächenzuschnitt lässt hier keine anderen gewerblichen Nutzungen zu.“

Diese Argumentation geht davon aus, dass das komplette Gewerbegebiet im Karweidach durch das hier ersetzt werden soll. Diese Betrachtungsweise ist nicht nachvollziehbar. Auch im Karweidach werden sich kleinparzellige gewerbliche Handwerksbetriebe ansiedeln. Warum diesen nicht die Flächen hier anbieten?

Flächenbetrachtung in Summe

Wir haben einfach die in im Gutachten in den Ausschnitten des Flächennutzungsplans angegebenen und noch nicht bebauten Flächen nachgemessen und aufsummiert.

Geigerkreisel

Der linke Teil umfasst etwa  8000 m²,  der rechte Teil ca. 11000 m², zusammen also ca. 19000 m². Dieser Bereich kann ohne erkennbare Probleme auch Gewerbe mit hohen Lärmemissionen aufnehmen und hat eine ideale Verkehrsanbindung.

Am oberen Winkel

Der große Teil umfasst knapp 24000 m², der kleine gut 2000 m², also zusammen ca. 25000 m².

Gleisdreieck

Da die Gemeinde sich bereits mit einem Gewerbegebiet im Gleisdreieck beschäftigt hat, die Aktivitäten aber aus nicht bekannten Gründen nicht weitergeführt wurden, nehmen wir auch diese Fläche mit hinzu. Die Fläche beläuft sich auf etwa 7000 m².

In der Summe ergeben sich dann:

  • Fa. Geiger, nördlich Umgehungsstraße: ca. 19 000 m²
  • Erweiterung Alpgaustraße: ca. 25 000 m²
  • Gleisdreieck: ca. 7 000 m²

Somit kommen gut 50 000 m2 zusammen, also eine Fläche, die annähernd der Fläche des Gewerbegebietes Karweidach entspricht (ca. 60 000 m2).

Auch wenn Teile der Flächen aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen sollten, ist genügend Fläche verfügbar, um dort den aktuellen Gewerbeflächenbedarf zu befriedigen.

So bleibt Zeit – falls der Bedarf doch hoch genug sein sollte – weitere Flächen durch Änderung des Flächennutzungsplanes zu erschließen. Dazu bieten sich Flächen um den Geigerkreisel sowie durch Erweiterung des Gebietes am oberen Winkel an.

Fazit

Die Gemeinde versucht zu suggerieren, dass als Alternativen nur Gewerbeflächen in der gleichen Größenordnung wie das Gewerbegebiet Karweidach in Frage kommen (also ca. 60 000 m²). Es ist aber durchaus möglich, die benötigen Flächen auf verschiedene Standorte zu verteilen (siehe unsere Betrachtung oben, die auf ca. 50 000 m2 bereits jetzt vorhandene Fläche kommt).

Aus unserer Sicht dient die vorgelegte Studie dazu, zu beweisen, dass andere Flächen nicht gefunden werden können. Ein wirkliches Bemühen um eine alternative Lösung können wir nicht erkennen.

Falls Ihnen weitere Aspekte zu diesem Thema auffallen, senden Sie uns bitte über die Kontaktseite ein E-Mail oder schreiben Sie hier einen Kommentar.

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