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Auslegung des Bebauungsplanes

Die Auslegung der Unterlagen des Bebauungsplanes für das verkleinerte Gewerbegebiet Karweidach wird vom 10.03.2021 bis zum 12.04.2021 stattfinden.

Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Dies ist auf der Webseite der Gemeinde bereits angekündigt. Dort steht vorab der Bekanntmachungstext. Die eigentlichen Unterlagen werden erst ab 10.3. einsehbar sein.

Gemeinderatssitzung – Bitte teilnehmen!

Am 23.4.2020 um 19:30 findet im Raum „Nebelhorn“ im Oberstdorf Haus nochmal eine öffentliche Gemeinderatssitzung zum Thema Karweidach statt. Gleich im ersten Tagesordnungspunkt geht es um die Abwägung der vorgebrachten Einwände zur 2. Auslegung. Ferner soll ein Beschluss zur Satzung des Bebauungsplans erfolgen.

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Mehr Einsprüche als erwartet!

Am 6.3. ist die Einspruchsfrist zur 2. Auslegung ausgelaufen.

Wir haben an diesem Tag 105 individuell formulierte Einsprüche an die Gemeinde übergeben, die vorher an uns gesandt wurden.

In den letzten zwei Tagen haben wir zudem noch einen Sammeleinspruch erstellt, der alle unsere Argumente zusammenfasst (Text siehe unten). Die zugehörige Unterschriftenliste haben noch 50 Personen unterschrieben. Auch diesen Sammeleinspruch haben wir noch rechtzeitig abgeliefert.

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Zeit für den Endspurt

Die zweite Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zum „Gewerbegebiet Karweidach“ geht in die Endphase.  Wie wir berichtet haben, läuft die Auslegung vom 5.2.2020 bis 6.3.2020.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit bis Ende dieser Woche, Einsprüche gegen das Vorhaben einzubringen. Eine Anleitung dazu „Wie widersprechen?“ haben wir erstellt.

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7 – Zusammenfassung und Fazit

Wir haben in verschiedenen Einzelbeiträgen uns etwas detaillierter mit der 2. Auslegung des Bebauungsplanes zum Gewerbegebiet Karweidach beschäftigt:

Zum Abschluß nun einige Anmerkungen zur Qualität der Unterlagen der 2. Auslegung sowie unsere Zusammenfassung und das abschließende Fazit:

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6 – Auswirkungen des Verkehrs

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten (Dokument 9).

Das Fazit der Gemeinde sieht so aus (Seite 12):
„Mit der Verkehrsuntersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der Planungen in Oberstdorf im Gewerbegebiet Karweidach ermittelt … Für die nördliche OA4 wird zukünftig durch das geplante Bauvorhaben keine signifikante Zunahme durch SV-Fahrten zu erwarten sein … Eine Linksabbiegespur auf der Rubinger Straße würde die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts weder in der Morgen- noch in der Abendspitze nennenswert verbessern und ist somit nicht notwendig. Das Bauvorhaben wird als verkehrsverträglich eingestuft.“

Eine Einschätzung, der wir so nicht folgen können.

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4 – Prüfung von Alternativen

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den von der Gemeinde durchgeführten Prüfungen zu Alternativen für das Gewerbegebiet Karweidach.

Nicht zuletzt angeregt durch die Bürgerinitiative Stop-Karweidach, hat die Gemeinde die vorgeschlagenen Alternativen im Dokument Nr. 18 mit Titel „Städtebauliche Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren Karweidach – Alternativprüfungen zu dem Standort GE“ beurteilt.

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Wie widersprechen?

Wer sich fragt, wie man einen korrekten Widerspruch einlegt, dem geben wir hier eine kleine Anleitung.

Widerspruch einlegen kann jede Person (nicht nur Bürger von Oberstdorf).

Wir haben eine Serie von Beiträgen mit Einschätzungen und Argumenten geschrieben, die Sie als Anregungen für Ihre Einwände sehen können. Folgende Beiträge sind verfügbar:

Einfaches Kopieren der Argumente macht keinen Sinn. Sie sollten sich selber überlegen, was ihre Gründe sind, warum Sie gegen das Gewerbegebiet Karweidach sind und das entsprechend mit eigenen Worten formulieren.

Sie könnten den Widerspruch natürlich selber per E-Mail oder Briefpost an die Gemeinde (Bauamt) senden.

Wir schlagen vor, dass Sie uns den verfassten Brief per E-Mail oder Post zusenden. Wir bringen ihn dann zur Gemeinde und lassen uns schriftlich bestätigen, dass der Einwand eingegangen ist. Die Bestätigung lassen wir Ihnen dann zukommen, wenn Sie dies wünschen.

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